Wie das Hamburger Abendblatt am 30.09.2025 berichtete, bestätigte die Tierärztekammer Schleswig-Holstein, dass der Oeringer Tierarzt Dr. Matthias Warzecha gegen gesetzliche Vorgaben bei der Einschläferung/Euthanasie von Tieren verstoßen hat.
Erfahrungsbericht zur Einschläferung ohne Narkose – Fallbericht im Kreis Segeberg
In einem zuvor veröffentlichten Aufsatz auf seiner Praxis-Homepage beschrieb Dr. Warzecha selbst die intraperitoneale Gabe (direkt in die Bauchhöhle) von Pentobarbital ohne vorherige Narkose bei Katzen. Die Kammer bewertete diese Methode als nicht legal und kündigte eine Meldung an die Arzneimittelaufsicht an.
Einschläfern ohne tiefe Narkose – was bedeutet das für das Tier?
Wäre das Leiden auf dem letzten Weg vermeidbar gewesen?
Der dokumentierte Fall einer Euthanasie ohne Narkose in Oering, Kreis Segeberg, wurde inzwischen durch Aussagen von Dr. Warzecha selbst und durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein bestätigt.
Ziel dieser Seite ist es, den Ablauf transparent darzustellen, auf mögliche tierschutzrechtliche Aspekte hinzuweisen und Betroffene oder Zeugen zu erreichen.
Hintergrund unserer Recherche zur Euthanasie ohne Narkose

In Oering, im Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein) wurde ein Fall geschildert, bei dem eine Euthanasie ohne vorherige Narkose stattgefunden hat.
Der Erfahrungsbericht deckt sich mit den Angaben, die Dr. Warzecha in einem veröffentlichten Aufsatz selbst gemacht hat – und die er später auch im Interview mit dem Hamburger Abendblatt weiter ausgeführt hat.
Was ist medizinisch vorgeschrieben? Was sagen Fachkreise, Verbände und geltendes Tierschutzrecht?
Ziel dieser Seite über Einschläferungen ohne Narkose
Diese Seite dient der Einordnung, Transparenz und Aufklärung. Wir möchten nachvollziehbar machen, welche Standards bei der Einschläferung von Kleintieren gelten – sowohl aus juristischer Sicht als auch im Lichte aktueller fachlicher Empfehlungen. Dabei beziehen wir uns ausschließlich auf veröffentlichte Quellen, offizielle Stellungnahmen und fachliche Leitlinien.
Unsere Quellenlage
Alle hier gesammelten Aussagen und Einschätzungen sind mit verlinkten Originalquellen belegt – etwa aus Veröffentlichungen der Bundestierärztekammer, des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), oder tierärztlicher Fachmagazine wie dem Deutschen Tierärzteblatt.
Quellen aus der medialen Berichterstattung:
– Hamburger Abendblatt, 30.09.2025
– Kieler Nachrichten, 21.07.2025
– Segeberger Zeitung, 22.07.2025
Hinweis zur Neutralität
Die Bewertung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein, dass die Einschläferung ohne Narkose gegen Vorgaben verstößt, ist Teil der hier dokumentierten Faktenlage.

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