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Warum erhalten nur Wissende die tierschutzkonforme Euthanasie?

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Erfolgt die tierschutzkonforme Einschläferung nur per ausdrücklicher Bestellung? Tiere sollen friedlich sterben dürfen – doch viele tun es nicht. Unsere Recherchen zeigen: Nur wer genau weiß, was bei einer Euthanasie korrekt ist, und diese Methode der Einschläferung konkret benennt und bestellt, kann sicher sein, dass sein Tier wirklich schmerzfrei geht. Vertrauen allein reicht nicht – Wissen schützt Leben.


Recherchen offenbaren systematisches Versagen im letzten Moment des Tierlebens

In unseren Recherchen stießen wir auf zahlreiche Fälle, in denen Tierhalter von „friedlichen“ Abschieden berichteten – oft verbunden mit großem Lob für ihre Tierärzte. Doch bei genauerem Nachfragen zeigte sich ein anderes Bild: In der überwiegenden Mehrzahl dieser Fälle wurden die Tiere nicht tierschutzkonform eingeschläfert.
Statt einer Injektion in die Vene – dem fachgerechten und schmerzfreien Weg – erfolgte die Applikation in den Oberschenkelmuskel oder gar in den Bauchraum.

Von über 63 dokumentierten Fällen erhielten nur drei Parteien und deren Tiere eine regelgerechte, intravenöse Euthanasie. Auffällig: In allen drei Fällen handelte es sich um Halter, die selbst über fachliches Wissen verfügten – zwei erfahrene Züchter und einen Schutzhundeführer der Polizei. Alle anderen Tierhalter vertrauten ihren Tierärzten, oft seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten.


Vertrauen ersetzt kein Wissen – und kein Tierschutzgesetz

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Diese Diskrepanz wirft eine drängende Frage auf:
Warum erhalten nur Wissende – Tierärzte, Züchter und andere erfahrene Tiermenschen – die fachgerechte, tierschutzkonforme Euthanasie, während vertrauende Halter ihre Tiere im Glauben an einen „friedlichen Abschied“ zurücklassen?

Warum werden Laien, die ihren Tierärzten vertrauen, mit beruhigenden Worten und ritualisierten Abläufen in Sicherheit gewogen, während ihre Tiere unter Umständen vermeidbares Leid erfahren?
Wie kann es sein, dass gerade dort, wo Vertrauen am größten ist, Transparenz und Aufklärung am kleinsten scheinen?

Es entsteht der Eindruck, dass Wissen in diesem sensiblen Bereich über das Schicksal eines Tieres im letzten Moment seines Lebens entscheidet. Nicht etwa das Vertrauen, nicht die Dauer der Beziehung zwischen Tierhalter und Tierarzt, sondern allein das Fachverständnis des Halters bestimmt, ob das Tier wirklich friedlich gehen darf.

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Unwissen schützt die Täter – und lässt Tiere leiden

Im Interview sagte Ernie, eine erfahrene Züchterin:

„Die Menschen sind selbst schuld – solange niemand diese Tierärzte anzeigt und strafrechtlich zur Verantwortung zieht, wird sich nichts ändern.“

Wir sagen: Gut gebrüllt, Löwe.
Doch um überhaupt handeln zu können, müssen Tierhalter zuerst wissen, dass ihre vermeintlich „friedliche“ Einschläferung nicht tierschutzkonform war.
Nur wer über die gesetzlichen Vorgaben und die korrekten Applikationswege Bescheid weiß, erkennt überhaupt, dass etwas falsch gelaufen ist. Weiterlesen: Das Milieu macht das Gift – Falsche Applikation kann Leid verursachen


Offensichtlich nur „auf Bestellung“: Fachgerechte Euthanasie als Ausnahme

Unsere Auswertung legt nahe, dass Tierärzte die korrekte, tierschutzkonforme Applikation offenbar nur auf ausdrückliche Bestellung oder Nachfrage hin durchführen.
Nur wer bewusst danach fragt, erhält sie.
Wer sich darauf verlässt, dass „der Tierarzt schon weiß, was er tut“, muss offenbar damit rechnen, dass nicht der gesetzlich-vorgeschriebene, sondern ein für den Tierarzt bequemerer Weg gewählt wird.

Diese Praxis ist nicht nur ethisch verwerflich – sie steht im klaren Widerspruch zu den Vorgaben des Tierschutzgesetzes.
§1 Tierschutzgesetz verpflichtet dazu, keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Eine nicht fachgerecht durchgeführte Euthanasie erfüllt diesen Tatbestand.


Fallbeispiel: 21 Katzen ohne tierschutzkonforme Einschläferung

Wie gravierend dieses Versagen ist, zeigt der Fall der Tierhalterin B, die über viele Jahre hinweg insgesamt 21 eigene Katzen sowie mehrere Streunertiere betreute. (Wir berichteten) Keine dieser 21 Euthanasien wurde – wie sich erst später herausstellte – tierschutzkonform durchgeführt.
Die Injektionen erfolgten stets in den Oberschenkelmuskel oder den Bauchraum.

Erst durch ein zufälliges Gespräch mit einer kürzlich kennegelernten Katzenhalterin („Cat-Lady“) kam Tierhalterin B zu einer bitteren Erkenntnis. Diese berichtete von einem Notfall mit ihrem Kater, der an FORL im Endstadium litt. Sie war bei einer ihr bis dahin völlig unbekannten Tierärztin, Dr. Gisela Kröger, Kisdorf, gelandet – und schilderte lobend, dass ihr Kater nach einer vorangegangenen Narkose eine Venenapplikation erhalten habe. Ungläubig bohrte Tierhalter B nach und wollte es genau wissen:

„Ja, ja, in die Vene – das Bein wurde rasiert, und dann erhielt mein Kater die Venenapplikation nach vorheriger Narkose“,
so die Cat-Lady.

Tierhalterin B ist fassungslos. Diese Euthanasie fand im selben Zeitraum statt wie eine ihrer eigenen – mit dem entscheidenden Unterschied, dass die fremde Tierhalterin und ihr Tier eine korrekte, schmerzfreie Euthanasie erhielten, während D und ihre Tiere nie in diesen „Genuss“ kamen.

Sie fragt sich heute:

„Warum wurde einer völlig neuen, unbekannten Patientin ein gesetzeskonformer Ablauf gewährt – während ich, als langjährige und loyale Stammkundin, dies nie erleben durfte?
War Vertrauen ein Nachteil? Wurde meine Unwissenheit ausgenutzt?“

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Wissen entscheidet über Leid – nicht Mitgefühl

Dieser Fall steht exemplarisch für viele andere. Er zeigt, dass Tierärzte offenbar unterschiedlich handeln – abhängig davon, wer vor ihnen steht und wie viel dieser Mensch weiß.

Das darf nicht sein.
Tierschutz darf keine Frage des Wissensstands oder der Ausdruckskraft eines Halters sein.
Jeder Tierhalter – ob Laie oder Fachmensch – hat das Recht darauf, dass sein Tier entsprechend dem Tierschutzgesetz erlöst wird: fachgerecht, schmerzfrei, würdevoll.

Solange Wissen über korrekte Euthanasieverfahren ein „Geheimwissen“ bleibt, das nur wenigen zugänglich ist, wird das Vertrauen vieler Tierhalter weiter missbraucht – und unzählige Tiere werden ihren letzten Moment nicht in Frieden erleben.


Forderung: Aufklärung, Transparenz und Kontrolle

Wir fordern:

  • Verbindliche Aufklärungspflicht für Tierärzte über den Ablauf einer Euthanasie.
  • Dokumentationspflicht über die Art der Applikation (Vene, Muskel, Bauchraum).
  • Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen gegen tierschutzkonforme Standards.
  • Schulung und Aufklärungskampagnen für Tierhalter, damit Wissen nicht länger über Leid entscheidet.

Nur Transparenz schafft Vertrauen – und nur Wissen schützt Tiere wirklich.