Über den Fall der Oeringer Kleintierpraxis von Dr. Matthias Warzecha wurde in mehreren Medien berichtet, darunter die Kieler Nachrichten (Juli 2025) und das Hamburger Abendblatt (September/Oktober 2025). Während die Kieler Nachrichten über anonyme Vorwürfe und öffentliche Reaktionen berichteten, griff das Hamburger Abendblatt auch die Frage nach der tierärztlichen Praxis und möglichen Fehlanwendungen bei Euthanasien auf. Dabei bezog sich das Hamburger Abendblatt vor allem auf den Aufsatz von Dr. Warzecha, auf dessen Website (mittlerweile laut Artikel gelöscht).
Der Tierhalter C, der anonym bleiben möchte, aber eidesstattlich versichert hat, dass seine Angaben der Wahrheit entsprechen, schildert gegenüber unserer Initiative die Einschläferung seines Kaninchens.
Er berichtet, das Tier habe während der Euthanasie plötzlich laut geschrien – ein Ereignis, das ihn zutiefst erschütterte.
Der Vorfall ereignete sich in der Praxis Warzecha, die derzeit im Fokus öffentlicher Diskussion steht.
Das Einschläfern schwer kranker oder alter Heimtiere gilt als medizinischer Routineeingriff – zugleich zählt er zu den emotional belastendsten Momenten für Tierhalter:innen.
Gerade bei Kleintieren wie Kaninchen, deren Kreislauf empfindlich reagiert, ist die korrekte Betäubung entscheidend für einen schmerzfreien Tod.
Nach Auskunft des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) darf die Euthanasie bei Hunden und Katzen ausschließlich intravenös (i.v.), also über eine Vene, erfolgen – und zwar nach vorheriger tiefer Sedierung oder Narkose.
Die Injektion in die Bauchhöhle (intraperitoneal, i.p.) ist laut BVL nur im absoluten Ausnahmefall (Notfall) zulässig, etwa wenn eine Vene nicht erreichbar ist. Selbst dann muss das Tier bereits in tiefer Narkose liegen, da diese Methode mit einer verzögerten Wirkung und potenziellen Schmerzen verbunden ist.
Die Injektion in die Muskulatur (intramuskulär, i.m.) hingegen ist grundsätzlich nicht zugelassen und darf nicht angewendet werden. Eine i.m.-Applikation gilt nach BVL-Einstufung als abweichend von der Zulassung und wäre damit nicht rechtmäßig und nicht tierschutzkonform.
Dr. Warzecha hat sich durch seine eigenen Veröffentlichungen und Stellungnahmen inhaltlich selbst stark belastet – und damit seine Methoden und seine Person bewusst in den Raum der öffentlichen Diskussion gestellt.
Am 02.10.2025 zitiert das Hamburger Abendblatt Dr. Warzecha wie folgt:
Der Oeringer Tierarzt hat auf seiner Homepage und gegenüber dem Hamburger Abendblatt versichert, dass er genau so vorgehe und dass die Tiere, insbesondere Hunde und Vögel, vor „der abdominalen Injektion in die Bachhöhle mit dem Narkotikum Pentobarbital immer eine Narkose per Injektion in die Oberschenkelmuskulatur“ bekämen. Ausnahme seien nur „stark geschwächte Katzen“, die „bei uns gleich die Überdosis des Narkotikums Pentobarbital (Release) als Injektion in den Bauch“ erhielten, um ihnen „diese zusätzliche Belastung mit Übelkeit und Erbrechen auf ihrem letzten Weg zu ersparen.
Tierärztekammer fordert Stellungnahme von Dr. Warzecha
Die Tierärztekammer, zu der 3000 Tierärzte und 400 Kleintierärzte gehörten, habe nun Dr. Warzecha zu dem Fall angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, erklärt Dr. Rehder. Dass der seine ausführliche Beschreibung dieser auch bei Katzen falschen Anwendung der Euthanasie inzwischen von seiner Homepage entfernt habe, sei gut und richtig. „Das ist schon mal das Wesentliche“ und werde noch mal überprüft, so Dr. Rehder.
Vor diesem Hintergrund dokumentiert unsere Inititive Erfahrungsberichte von Tierhalter:innen, die den Ablauf der Euthanasie ihrer Tiere als belastend oder auffällig erlebt haben.
Die nachfolgenden Schilderungen beruhen auf eigener Wahrnehmung des Betroffenen und werden redaktionell überprüft, ohne dass damit eine abschließende Bewertung der tierärztlichen Behandlung verbunden ist.
Todesspritze ohne Narkose – Das schreiende Kaninchen
Der Tierhalter C berichtet gegenüber unserer Initiative von einem Vorfall in der Kleintierpraxis von Dr. Matthias Warzecha in Oering, bei dem sein Kaninchen aufgrund schwerer Alters- und Gesundheitsprobleme eingeschläfert wurde.
Nach seinen Angaben wurde die Euthanasie nicht von Dr. Warzecha selbst, sondern durch einen Tierärztin der Praxis (auf Wunsch anonymisiert) durchgeführt.
Tierhalter C war während des gesamten Eingriffs anwesend.
Nach seiner Schilderung begann das Tier plötzlich laut zu schreien, nachdem dem Tier die erste Injektion gesetzt wurde.
Die herzzerreißenden Töne seines Kaninchens hätten ihm große Angst gemacht – ihm sei bis zu diesem Moment nicht bekannt gewesen, dass Kaninchen überhaupt solche Laute von sich geben können.
In den über zehn Jahren, die er das Tier gehalten habe, habe er ein solches Geräusch nie zuvor gehört.
Auf seine erschrockene Nachfrage, ob das Tier Schmerzen habe, habe die behandelnde Person geantwortet, das Tier könne „keine Schmerzen haben – möglicherweise habe es Angst oder könne nicht mehr atmen.“
Tierhalter C beschreibt, dass das Tier zu diesem Zeitpunkt vollständig aufrecht saß, sichtbar reagierte und bei vollem Bewusstsein wirkte.
Eine liegende Position oder erkennbare Sedierung habe er nicht wahrgenommen.
Nach seinen weiteren Angaben erhielt das Kaninchen zwei Injektionen; Der genaue Applikationsweg – intraperitoneal oder intramuskulär, also direkt in den Bauchraum oder in die Muskulatur – sei ihm nicht bekannt.
Tierhalter C gibt an, keine Venenpunktion wahrgenommen zu haben. Nach seiner Beobachtung erfolgten beide Injektionen an Stellen, die nicht auf eine intravenöse Gabe schließen lassen.
Bei dem Tier habe es sich um ein größeres Kaninchen mit einem geschätzten Gewicht von vier bis fünf Kilogramm gehandelt.
Tierhalter C gibt an, den gesamten Ablauf aus eigener Wahrnehmung miterlebt zu haben.
Für die zuvor gemachten Angaben kann der Tierhalter C jederzeit eine Eidesstattliche Versicherung abgeben.
Alle Erfahrungsberichte zum Thema: Todesspritze ohne Narkose
Immer mehr Zeugen melden sich – mit herzzereißenden Berichten über die letzten Momente ihrer Tiere. Was sie schildern, erschüttert und bewegt.

Offizielle Quelle: Informationen zur tierschutzgerechten Euthanasie von Heimtieren – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)



