Meiner Ansicht nach wird es zu einem heiklen Drahtseilakt,, wenn persönlicher Glaube den professionellen Rahmen der Tiermedizin sprengt – und dabei Tierhalter wie Tier in eine schwierige Lage geraten. Insbesondere auf dem letzten gemeinsamen Weg – der Einschläferung eines geliebten tierischen Begleiters.
In Oering sorgt der Fall des Tierarztes Dr. Matthias Warzecha weiter für Diskussionen.
Der Veterinär, der in seinem Aufsatz „Zum Thema Sterben und Einschläfern“ spirituelle und theologische Argumente für seine Euthanasie-Methoden anführt, verteidigt darin eine Praxis, die von geltenden Tierschutzrichtlinien deutlich abweicht.
Er schreibt darin sinngemäß, dass Tiere nicht „im Sturz über die Vene“ eingeschläfert werden sollten – auch nicht nach vorheriger Narkose.
Die Seele, so seine Begründung, solle Zeit bekommen, sich vom Körper zu lösen. Beim Sterben dürfe es keine Eile geben.
Was für manche nach Mitgefühl klingt, ist bei genauer Betrachtung rechtlich und ethisch hochproblematisch.
Was das Gesetz verlangt bei der Einschläferung verlange
Das deutsche Tierschutzgesetz (§ 4 TierSchG) schreibt unmissverständlich vor:
Ein Tier darf nur unter Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden getötet werden.
Tierärztliche Pflicht zur Sedierung
Für Tierärzte bedeutet das:
- Jede Euthanasie muss nach dem Stand der tierärztlichen Wissenschaft erfolgen.
- Eine tiefe Sedierung oder Narkose ist zwingend vorgeschrieben, bevor das tödliche Mittel verabreicht wird.
- Nur im absoluten Notfall darf davon abgewichen werden – etwa, wenn ein Tier unmittelbar leidet (Verkehrsunfall o.ä.) und keine andere Maßnahme mehr möglich ist.
- Bei einer „geplanten Euthanasie“ infolge einer chronischen Krankheit z.B. Nierenversagen bei Katzen, kommt nur eine regelhaft und tierschutzkonforme Euthanasie über die Vene in Frage.
Diese Regeln sind keine Empfehlung, sondern Teil der tierärztlichen Berufspflicht.
Wer sie missachtet, verstößt gegen die Berufsordnung der Tierärztekammer und riskiert ein Verfahren – bis hin zum Entzug der Approbation.
Warum eigenmächtige Euthanasie-Methoden gefährlich sind
Wenn ein Tierarzt nach eigenem Weltbild handelt, statt sich an wissenschaftliche Standards zu halten, verlässt er den Boden der fachlichen Verantwortung.
In dem Moment, in dem Glaube oder Philosophie über den medizinischen Grundsatz gestellt werden, dass ein Tier möglichst schnell und schmerzfrei sterben (gesetzlich-manifestiert) muss, beginnt ein gefährlicher Grenzbereich.
Zwischen Überzeugung und Anmaßung
Eine solche Vorgehensweise ist nicht Ausdruck von Empathie, sondern von Anmaßung.
Denn sie entzieht dem Tierhalter die Entscheidungsfreiheit, setzt das Tier einem vermeidbaren Leiden aus und macht das Sterben zu einem Experiment – getragen von persönlicher Überzeugung statt Fachwissen.
Das ist kein Mitgefühl.
Das ist Machtmissbrauch unter dem Deckmantel der Spiritualität.
Wenn Ethik mit Esoterik verwechselt wird
Dr. Warzecha beruft sich in seinem Text auf Nahtoderfahrungen, Reinkarnationsglauben und Berichte von „Tierkommunikatoren“.
Er argumentiert, ein „langsameres, sauerstoffbegleitetes Hinüberschlafen“ sei angenehmer für Tier und Seele.
Für Fachleute ist diese Begründung kaum nachvollziehbar – sie steht im Widerspruch zu allem, was veterinärmedizinisch als sicher und human gilt.
Euthanasie ist kein spiritueller Prozess
Das Ziel einer Euthanasie ist nicht die spirituelle Begleitung einer Seele, sondern die Beendigung von Leiden. Das liebevolle Erlösen als Verantwortung eines jeden Tierhalters.
Ein Tierarzt darf keine „Erfahrung“ konstruieren, sondern muss ein Leiden beenden.
Berufsethik: Verantwortung statt Weltanschauung
Die Berufsordnung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein ist eindeutig:
„Der Tierarzt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und die Würde des Tieres zu achten.
Er hat die anerkannten Regeln der Tierheilkunde zu beachten und alles zu vermeiden, was dem Ansehen des Berufs schadet.“
Kein Platz für Glaubensfragen in der Tiermedizin
Wenn also ein Veterinär eine Methode anwendet, die nicht den Fachstandards entspricht, oder gar spirituell rechtfertigt, verletzt er diese Verpflichtung – sowohl gegenüber dem Tier als auch gegenüber dem Halter.
Ein Tierarzt ist kein Priester.
Seine Verantwortung endet nicht am Rand der Wissenschaft, sondern beginnt dort.
Zwischen Mitgefühl und Grenzüberschreitung
Mitgefühl ist ein zentraler Wert der Tiermedizin – doch es darf nicht mit persönlicher Überzeugung verwechselt werden.
Ein Tier im Sterben zu begleiten, ist kein spirituelles Ritual, sondern ein medizinischer Eingriff, der Präzision, Wissen und Menschlichkeit verlangt.
Wer sich über diese Prinzipien hinwegsetzt, mag sich als Helfer sehen – doch in Wahrheit wird er zum Urheber von Leiden, das hätte verhindert werden können.
Wenn Vertrauen missbraucht wird
Eigenmächtiges Handeln in der Tiermedizin ist kein Ausdruck individueller Freiheit, sondern eine Grenzüberschreitung mit Folgen – für Tier, Halter und das Vertrauen in den Berufsstand.
Spiritualität mag trösten,
aber sie darf niemals das ersetzen, was Medizin schuldet:
einen schnellen, schmerzfreien und würdevollen Tod.
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