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„Rufmord“ oder Primärquelle? – Wie Dr. Warzecha sich selbst belastete

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Unterstützer zeigen blinde Loyalität mit fehlender Kenntnislage

„Rufmord“, „Verleumdung“, „Kampagne“ – so klingen viele Unterstützer-Stimmen für den Tierarzt Matthias Warzecha.

Was dabei oft untergeht: Der Arzt hat seine Euthanasie-Praxis selbst ausführlich beschrieben und sich dabei selbst belastet. Ein Aufsatz von Juli 2025 erklärt, warum er die schnelle i.v.-Sturzinjektion (über den Venenzugang) bewusst vermeidet und stattdessen intraperitoneal (dirket in die Bauchhöhle) (i.p.) und intramuskulär (in die Schenkelmuskulatur) (i.m.) arbeitet – begründet mit spirituellen Vorstellungen vom „friedlichen Sterben“.

Die kritische Debatte fußt also nicht auf Gerüchten, sondern auf Warzechas eigenen Worten, der ultimativen Primärquelle.


Die Selbstbelastung: Euthanasie „ohne Eile“, Seele soll „Zeit bekommen“

In „Zum Thema Sterben und Einschläfern. Für alle, die Fakten und Trost suchen“ (Juli 2025) schreibt Warzecha:

„…habe ich mich schon vor langem dazu entschieden, Tiere nicht im Sturz über die Vene einzuschläfern – auch nicht nach vorhergehender Narkose.“
Er begründet das u. a. mit Nahtoderfahrungen, dem Leitsatz einer Schamanin und der Idee, die „Seele“ dürfe nicht „plötzlich“ aus dem Leben gerissen werden:
„Die Seele sollte Zeit bekommen, sich vom Körper zu lösen. Beim Sterben darf es keine Eile geben.“


Die vielen Presseberichte fußen nicht auf Verleumdungen, sondern auf der Faktenlage, die Dr. Warzecha selber schuf (mit seinem ausführlichen Aufsatz im Juli 2025, mittlerweile nicht mehr auffindbar).

Die Debatte und auch die Kritik der Tierärztekammer beruhen nicht auf Hören-Sagen, sondern auf genau diese selbstbelastenden Aussagen des Tierarztes Oering.

Euthanasie-Praxis in Oering:

Der geschilderte Ablauf: i.m.-Sedation beim Hund, i.p.-Gabe als Regelweg

Für Hunde beschreibt Warzecha:

„Hunde bekommen vor der (abdominalen) Injektion… immer eine Narkose per Injektion in die Oberschenkelmuskulatur.“
Für Katzen heißt es:
„Die meist stark geschwächten Katzenerhaltengleich die Überdosisals Injektion in den Bauch.“
Zur Methode insgesamt:
„Wir wählen daher immer die intraperitoneale Injektion, also die Injektion in die Bauchhöhle.“
Die Praxis wird zusätzlich mit Sauerstoff-Flow und Berichten von Tierkommunikatoren untermauert, die das „langsamer, sauerstoffbegleitete Hinüberschlafen“ als „sehr angenehm“ schildern.


Der Konflikt: Zulassungslage & Leitlinien vs. geschilderte Regelpraxis

Kern des Streits ist nicht die Frage, ob ein Tierarzt empathisch ist, sondern ob die beschriebene Regelpraxis mit Zulassungslage und gängigen Standards vereinbar ist.

  • Pentobarbital bei Hund/Katze: i.m. nicht zugelassen; i.v. ist Regelfall.
  • i.p.-Gabe: wird in Fachtexten – wenn überhaupt – als Ausweichweg unter Voraussetzungen (angemessene Sedierung/Anästhesie, Stress- und Schmerzmanagement) diskutiert.
    Warzechas Text stellt i.p. jedoch als Standardweg dar und beschreibt bei Katzen teils die direkte i.p.-Überdosis. Genau diese Diskrepanz ist der Prüfstein – nicht „Rufmord“.

Die Gegenöffentlichkeit: Loyalität ersetzt oft Lektüre

Auf Google & Co. dominieren derzeit Unterstützungs-Rezensionen („Rufmord“, „Kampagne“, „Lügen“). Viele davon deuten allerdings an, dass der auslösende Bericht bzw. die Primärquelle nicht gelesen wurde. So entsteht ein Mikro-Phänomen der Desinformation: starke Loyalität, schwache Quellenkenntnis.
Journalistisch relevant ist das, weil sich Meinung ohne Information verfestigt – und weil Bewertungen im Netz reale Folgen für Betroffene in beide Richtungen haben.


Worum es wirklich geht

Ob man Warzechas Motive respektabel findet oder nicht: Entscheidend ist, was in seiner eigenen Schrift steht und wie das zur Zulassungslage und zu tierschutzkonformen Standards passt. Genau dort gehört die Debatte hin – weg von Zuschreibungen wie „Neid“, „Sündenbock“, „Verleumdung“ oder „Kampagne“.


Selbstbelastung als Faktum

Die Unterstützer-Erzählung von der „Verleumdung“ hält einer Quellenprüfung nicht stand: Warzechas eigener Aufsatz liefert die entscheidenden Anknüpfungspunkte für die fachliche Kritik. Wer über den Fall diskutiert, sollte ihn zuerst lesen – und dann über Standards, Zulassung und tierschutzgerechte Methoden sprechen.

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Zulassung vs. Praxis (Kurzüberblick)

  • Pentobarbital (Hund/Katze): i.v. Regelweg; i.m. nicht zugelassen.
  • i.p.-Gabe: in Leitlinien nur Ausweichweg, wirkverzögert; nur bei adäquater Sedierung/Anästhesie und engmaschiger Überwachung diskutabel.
  • Warzechas Darstellung: i.m.-Sedation Hund immer; i.p. als Standardweg; bei Katzen teils direkt i.p.-Überdosis.
    (Hinweis: Streit dreht sich um Abweichung von Regelfall und um Widmungs-/Aufklärungspflichten.)

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Primärquelle:

Matthias Warzecha: „Zum Thema Sterben und Einschläfern. Für alle, die Fakten und Trost suchen“, Juli 2025 (Praxisdokument). Zitate aus der Originalfassung, Hervorhebungen redaktionell.

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💡 Begriffe einfach erklärt

i.p. – intraperitoneal
= „in die Bauchhöhle“
Das Medikament wird in die Bauchhöhle injiziert, wo es über das äußert empfindliche Bauchfell aufgenommen wird.
➡️ Wirkungseintritt: langsam und unvorhersehbar (bis zu 30 Minuten)
➡️ Risiken: verlängertes Sterben, mögliche Schmerzen oder Atemnot
➡️ Zulassung: laut BVL nicht Bestandteil der Zulassung für Pentobarbital bei Hund und Katze
➡️ Bewertung: nur in Ausnahmefällen vertretbar; bei bewussten Tieren ethisch bedenklich

i.v. – intravenös
= „in die Vene“
Das Medikament wird direkt in eine Vene gespritzt.
➡️ Wirkungseintritt: sehr schnell, meist innerhalb von Sekunden.
➡️ Anwendung: zugelassene Methode! Dabei schläft das Tier in der Regel schnell und schmerzfrei ein, da die Venen keine Schmerzrezeptoren besitzen und der Wirkstoff direkt in den Blutkreislauf gelangt – vergleichbar mit der intravenösen Anwendung von Stents in der Herzmedizin.

i.m. – intramuskulär
= „in den Muskel“
Das Medikament wird in die Muskulatur injiziert.
➡️ Wirkungseintritt: verzögert, oft über Minuten.
➡️ Anwendung: ist und war niemals zugelassen für Euthanasien mit Pentobarbital bei Hund und Katze.
➡️ Risiko: Schmerzen, verlängertes Sterben, mögliche Atemnot oder Krämpfe.


Kurz gesagt:
Intravenöse (i.v.) Injektionen sind Standard und gesetzlich abgesichert.
Intramuskuläre (i.m.) Injektionen bei Euthanasien gelten als tierschutzrechtlich problematisch und sind laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nicht zugelassen. Details erfahren

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