Im Juli 2025 titelten mehrere regionale Zeitungen unter der Überschrift: „Hund beim Einschläfern gequält? Tierarzt aus Oering wehrt sich“ – und auch wir berichteten zunächst presserechtlich sehr vorsichtig.
Heute, im Oktober 2025 wissen wir mehr:
Die Schilderungen der Erfahrungsberichte unserer Zeugen decken sich mit den Beschreibungen, die Dr. Warzecha selbst in seinem Aufsatz (Juli 2025) sowie im Interview mit dem Hamburger Abendblatt (30.09.2025) abgegeben hat.
Tierärztekammer bewertet Todesspritze ohne Narkose als Verstoß
Tierbesitzer A gab eine eidesstattlicher Versicherung ab, wonach sein Tier ohne Narkose eingeschläfert worden sei – eine Vorgehensweise, die Laien oft als sogenannte „Wachtötung“ bezeichnen. Die Schilderung beschreib Atemnot, Panik und Fluchtreaktionen.
Inzwischen hat Dr. Warzecha selbst in einem Aufsatz auf seiner Website sowie im Interview mit dem Hamburger Abendblatt (30.09.2025) eingeräumt, bei „sehr geschwächten Katzen“ auf eine Narkose zu verzichten und das Euthanasie-Medikament direkt in die Bauchhöhle zu injizieren.
Um ihnen diese „zusätzliche Belastung mit Übelkeit und Erbrechen auf ihrem letzten Weg“ zu ersparen, erhielten diese stark geschwächten Katzen „bei uns gleich die Überdosis Pentobarbital in den Bauch“, schrieb Dr. Warzecha in seiner Erklärung. Inzwischen hat er diesen Eintrag im Internet gelöscht und Kontakt mit der Tierärztekammer aufgenommen, erklärte er dem Abendblatt.
Diese beschriebene Vorgehensweise bewertet die Tierärztekammer Schleswig-Holstein laut Hamburger Abendblatt als nicht regelkonform. Vizepräsident Carsten Rehder kündigte an, den Fall der Arzneimittelaufsicht zu melden; Warzecha müsse mit einer Rüge und einem Bußgeld rechnen.
Interview mit dem Hamburger Abendblatt: Warzecha über Euthanasie ohne Narkose
Damit decken sich die ursprünglich als subjektiv eingestuften Schilderungen unserer Zeugenberichte mit den öffentlichen Aussagen des Tierarztes selbst.
Quellen: bestehende Berichterstattung aus der Segeberger Zeitung (22.07.2025) und den Kieler Nachrichten (Online, 21.07.2025).
Zitat: „Vorwurf: Hund ohne Narkose eingeschläfert – Tierarzt aus Oering wehrt sich„
Zitat aus Segeberger Zeitung (22.07.2025):
Eine Unbekannte wirft dem Veterinär Warzecha vor, ihren Hund Seppi beim Einschläfern gequält haben
Oering. Der Vorwurf wiegt schwer und lässt jedem, der ein Haustier hat, den Atem stocken. Ein Tierarzt soll einen Hund nicht schonend eingeschläfert haben. Die Besitzerin spricht von „panischem Todeskampf“. Allerdings kennt der betroffene Tierarzt weder die Frau noch den Hund, dem das widerfahren sein soll.
Dr. Matthias Warzecha, der seit 1989 seine Kleintierpraxis in Oering betreibt, betont, dass er sich beim Einschläfern von Tieren an alle Regeln hält, um dem Tier unnötiges Leid zu ersparen. ….
Letzter Weg ohne Würde?
Nach Angaben des Hamburger Abendblatts stuft die Kammer das Vorgehen als Verstoß ein; eine Rüge und ein Bußgeld wurden in Aussicht gestellt. So erklärte es der Vizepräsident der schleswig-holsteinischen Tierärztekammer am 30.09.2025 gegenüber Burkhard Fuchs vom Hamburger Abendblatt.
Wachtötung des Haustieres A erfolgte ohne jegliche Narkose direkt in den Bauchraum
Der behandelnde Tierarzt Dr. Matthias Warzecha erklärte dem Tierhalter A, es würde sich (sinngemäßes Zitat) um: „eine neue und moderne Methode“ handeln, bei der eine Narkose gar nicht erforderlich sei, da sie zu Übelkeit führen würde. Das Euthanatikum sei direkt in die Bauchhöhle injiziert worden – ein Vorgang, der aus Sicht des Halters von sichtbarem Stress und Abwehrreaktionen seines Tieres begleitet sei. Auch diese Vorgehensweise wurde von Dr. Matthias Warzecha im Artikel des Hamburger Abendblatts beschrieben und bestätigt.
Hier gehts zum Artikel:
Zurück blieb nicht Trost, sondern ein Gefühl von Hilflosigkeit, Entsetzen und Zweifel. Der Tierhalter stellt die Frage, ob diese Praxis mit dem Tierschutzgesetz (§ 1 TierSchG) und den Leitlinien der Bundestierärztekammer vereinbar ist. Diese verlangen bei planmäßigen Euthanasien von Kleintieren – nicht gemeint sind Notfall-Euthanasien, etwa nach einem Verkehrsunfall – in der Regel eine tiefe Sedierung oder Narkose vor der Verabreichung des Euthanatikums vor, insbesondere bei intraperitonealer Injektion (Injektion direkt in die Bauchhöhle).
Ziel der subjektiven Schilderungen des Tierhalters A sei es, über mögliche Risiken aufzuklären und herauszufinden, ob es sich um einen Einzelfall oder um eine verbreitete, möglicherweise tierschutzwidrige Praxis handle.
Die Tierärztekammer Schleswig-Holstein hat in dem Artikel des Hamburger Abendblatts bestätigt, dass die Durchführung einer Euthanasie ohne vorherige Narkose einen Verstoß gegen geltende Vorgaben darstellt. Der Vizepräsident der Kammer kündigte an, den Fall der Arzneimittelaufsicht zu melden; Dr. Warzecha müsse mit einer Rüge und einem Bußgeld rechnen. Fachlich gilt der Verzicht auf Sedierung bei erkennbaren Leiden als nicht mit dem Grundsatz der Leidvermeidung vereinbar.

Was geschieht, wenn Pentobarbital ohne Sedierung direkt in die Bauchhöhle gespritzt wird?
⚠️ Redaktioneller Hinweis / Rechtlicher Hinweis:
Die Tierhalter A hat erklärt, dass er seine persönlichen Beobachtungen und Schilderungen des Ablaufs der Euthanasie in Form einer eidesstattlichen Versicherung bekräftigen kann.
Der Ablauf – aus der Erinnerung des Tierhalters A:
Die Euthanasie sei mit dieser „neuen und modernen Methode ohne Narkose“ durchgeführt worden.
Doch als dem Tier das Mittel intraperitoneal (direkt in die Bauchhöhle) injiziert wurde, äußerte es einen deutlichen Schmerzlaut. Auf die erschreckte Reaktion des Tierhalters hin erklärte der Tierarzt sinngemäß, dass die direkte Injektion in die Bauchhöhle „weniger schmerzhaft sei als eine intramuskuläre.“
Beobachtung aus Sicht des anwesenden Tierhalters A:
Das Tier zeigte nach der Injektion deutliche Anzeichen von Desorientierung, Panik und Atemnot.
Es rannte unkontrolliert und panisch durch den Behandlungsraum der Kleintierpraxis, stieß sich mehrfach an Gegenständen, röchelte und atmete hektisch, als versuche es verzweifelt, Luft zu bekommen – mit weit aufgerissenen Augen und weit aufgerissenem Maul. Es war nicht ansprechbar und ließ sich nicht beruhigen.
Der Zustand des Herumirrens in der Praxis dauerte nach Schätzung des Tierhalters A eine gefühlte Ewigkeit.
Während Dr. Warzecha diese Methode auf seiner Website als „schonend“ beschreibt, bewertet die Tierärztekammer Schleswig-Holstein sie als Verstoß gegen die tierärztlichen Vorgaben und kündigte laut Hamburger Abendblatt eine Meldung an die Arzneimittelaufsicht sowie eine Rüge und ein Bußgeld an. Hamburger Abendblatt Online-Ausgabe am 23.09.25
Wie Experten die Risiken einer Einschläferung ohne Sedierung beschreiben
Wird ein Tier ohne vorherige Sedierung eingeschläfert, kann es – abhängig von Art, Dosierung und Verabreichungsweg des Tötungsmittels – nach fachlicher Einschätzung zu einem bewussten Erleben der Wirkung kommen.
Fachliche Quellen zeigen: Wird ein Tier ohne Sedierung eingeschläfert, besteht das Risiko bewusster Atemnot, Panik und starker Abwehrreaktionen. Experten werten eine Euthanasie ohne ausreichende Betäubung daher als nicht tierschutzkonform und sehen sie im Widerspruch zum Grundsatz der Leidvermeidung (§ 1 Tierschutzgesetz).

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