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Einschläfern ohne Narkose: Was Fachleute und Gesetz wirklich sagen

Experten und Bundestierärztekammer warnen öffentlich davor – bereits seit 10 Jahren!

Fachexperten sind sich einig Einschlaeferung nur mit Narkose tierschutzkonform
Frage: Was sagt das Tierschutzgesetz (§1 und §17)?


Antwort: Das Gesetz verbietet es, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Einschläferung ohne ausreichende Betäubung kann laut Experten gegen diese Vorgaben verstoßen.
euthanasie nur mit narkose

Frage: Ist das Einschläfern ohne vorherige Sedierung erlaubt?


Antwort: Laut zahlreichen Quellen aus Gesetz, Fachliteratur und veterinärmedizinischen Leitlinien ist eine tiefe Sedierung vor der Euthanasie in der Regel zwingend erforderlich, um unnötiges Leiden zu vermeiden. WEITERLESEN: Wie läuft eine korrekte, plan- und regelmäßige Einschläferung ab? symbolbild tierschutzkonformes einschlaefern nur mit tiefer narkose

Hintergrund der Recherche

Euthanasie ohne Narkose? Erfahrungsbericht aus dem Kreis Segeberg

Im Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein) sei in der jüngeren Vergangenheit ein Kleintier eingeschläfert worden – nach Angaben des anwesenden Tierhalter ohne vorherige Narkose oder Sedierung. Die Methode sei vor Ort als „moderne und neueste Variante“ beschrieben worden, bei der eine Betäubung entbehrlich sei.

Das Erlebnis wurde von dem Beteiligten als emotional erschütternd und fachlich zweifelhaft wahrgenommen. Es sei der Auslöser für ein bleibendes Trauma gewesen, da der Tierhalter das Sterben nicht als friedlich wahrgenommen hätte, sondern als aktive Erstickungsreaktion bei seinem Kleintier beobachtet haben will.

Welche Empfehlungen geben Fachkreise und Tierärztekammern?

Was ist medizinisch Standard?

Was schreibt das Tierschutzgesetz (§ 1 TierSchG) vor?


Ziel der Aufklärungsseite zur Praxis der Einschläferung ohne Narkose

Diese Seite dient der Einordnung, Transparenz und Aufklärung. Wir möchten nachvollziehbar machen, welche Standards bei der Einschläferung von Kleintieren gelten – sowohl aus juristischer Sicht als auch im Lichte aktueller fachlicher Empfehlungen. Dabei beziehen wir uns ausschließlich auf veröffentlichte Quellen, offizielle Stellungnahmen und fachliche Leitlinien.


Unsere Quellenlage

Alle hier gesammelten Aussagen und Einschätzungen sind mit verlinkten Originalquellen belegt – etwa aus Veröffentlichungen der Bundestierärztekammer, des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), oder tierärztlicher Fachmagazine wie dem Deutschen Tierärzteblatt.


Hinweis zur Neutralität

Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf eine juristische Bewertung einzelner Einrichtungen. Vielmehr geht es um die objektive Darstellung geltender Rahmenbedingungen – als Orientierung für betroffene Tierhalter, Fachleute und Interessierte.

Quellenverzeichnis zur Praxis der Euthanasie ohne Narkose

1. Deutsches Tierärzteblatt 9/2016

Titel: Die Tücken des „sanften Todes“ – Euthanasie von Tieren
Autorinnen: Dr. Katrin Kirsch, Dr. Julia Palm, Katja Wedel
Zitat (sinngemäß):

„Das Ausbleiben einer vorausgehenden Sedation/Narkose entgegen der Produktinformation kann zu unnötigem Leiden des Patienten führen.“

….“Allgemein zu beachten ist, dass Barbiturate keine analgetische Eigenwirkung besitzen. Erst mit der Bewusstlosigkeit tritt auch eine Schmerzunempfindlichkeit ein“….

…“Diese Zeit kann hierbei friedlich und ohne weitere besondere Vorkommnisse ablaufen. Viele Berichte handeln jedoch auch von aktiven „Todeskämpfen“, gekennzeichnet von Schreien, Krämpfen, Atemnot, Fluchtversuchen, Epistaxis, Aufbäumen oder Exzitationen, die sich über Minuten bis Stunden hinzogen. Hierzu liegt dem BVL aktuell ein gut dokumentierter Bericht eines betroffenen Tierbesitzers vor. Beim Auftreten solcher Ereignisse ist dringender Handlungsbedarf durch den Tierarzt geboten! Entscheidend für solche Geschehnisse waren oftmals die Verabreichungsart, die fehlende Sedation/Narkose vorab und eine zu niedrig gewählte Dosierung.“…

….“Sollte auch eine intrakardiale Injektion nicht durchführbar sein, kann Pentobarbital intraperitoneal (nach Sedation/ Narkose!) verabreicht werden. ….“

(intraperitoneal = Injektion in die Bauchhöhle – Anmerkung der Redaktion)
Quelle: Deutsches Tierärzteblatt, Ausgabe 9/2016, Seiten 1362–1368
Herausgeber: Bundestierärztekammer e. V. (BTK)


2. Ethik-Kodex der Tierärztinnen und Tierärzte Deutschlands

Zitat:

„Wir Tierärztinnen und Tierärzte […] dürfen das Leben eines Tieres nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes und mit der für das Tier am wenigsten belastenden Methode beenden.“
Quelle: Bundestierärztekammer e. V., Ethik-Kodex 2016


3. Fachinformation zu Pentobarbital-Präparaten (z. B. Narcoren®, Euthadorm®)

Zitat (zusammenfassend):

„Barbiturate besitzen keine schmerzlindernde Wirkung. Erst mit der Bewusstlosigkeit tritt Schmerzfreiheit ein. Eine intraperitoneale Gabe ohne Narkose kann zu massiven Schmerzen führen.“
Quelle: Gebrauchsinformationen / Fachinformationen der Präparate
Herausgeber: Vetpharma / Hersteller


4. Tierschutzgesetz (TierSchG), § 1 und § 17

Zitat:

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
„Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Quelle: Tierschutzgesetz, aktuelle Fassung


5. Bundestierärztekammer – Sitzung GAST 2016

Zitat:

Die intraperitoneale Injektion ist keine geeignete Applikationsart ohne vorherige tiefe Sedation oder Narkose.
Quelle: 24. Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses zur Sicherheit von Tierarzneimitteln (GAST), BTK, 2016


6. AVMA Guidelines for the Euthanasia of Animals

Zitat (frei übersetzt):

„Intraperitoneale Injektionen können schmerzhaft sein und verzögert wirken. Eine Sedierung oder Narkose wird dringend empfohlen.“

(intraperitoneal = Injektion in die Bauchhöhle – Anmerkung der Redaktion)


Quelle: AVMA Guidelines, American Veterinary Medical Association, Version 2013


7. Flexikon – DocCheck (medizinisches Fachlexikon)

Zitat:

„Euthanasie erfolgt durch intravenöse Injektion eines stark wirkenden Barbiturats. Intraperitoneale Methoden sind schmerzhaft und verzögert wirksam.“
Quelle: DocCheck Flexikon, Stichwort „Euthanasie (Veterinärmedizin)“


8. Vetjournal (Tierärzteverlag Österreich)

Zitat:

„Tierhalter berichten von Exzitationen, Todeskämpfen und Schreien bei unzureichend sedierten Tieren. Die Sedation vor der Euthanasie ist entscheidend.“
Quelle: Vetjournal Ausgabe 11/2020


9. Wikipedia – Euthanasie (Veterinärmedizin)

Zitat:

„Zugelassen ist die Euthanasie nur, wenn Schmerzfreiheit und Bewusstlosigkeit sichergestellt sind.“
Quelle: Wikipedia, Artikel „Euthanasie (Veterinärmedizin)“, Stand 2024


10. Fachliteratur: Hoff, Buck-Werner, Fürst – Tierärztliche Sterbehilfe (2013)

Zitat:

„Bei trächtigen Tieren und bei empfindlichen Patienten ist die vorherige Sedation zwingend, um unnötiges Leiden zu vermeiden.“
Quelle: Hoff T., Buck-Werner N., Fürst A. – Tierärztliche Sterbehilfe, 2. Auflage, Veterinärspiegel Verlag, 2013


11. FELASA (1996): Recommendations for Euthanasia of Experimental Animals

Zitat (frei übersetzt):

Um eine tierschutzgerechte Euthanasie zu gewährleisten, müssen Anzeichen von Schmerz, Angst und Stress frühzeitig erkannt und richtig interpretiert werden – insbesondere immobile Tiere wie Kaninchen wirken oft bewusstlos, obwohl sie bei vollem Bewusstsein sind. Viele physiologische Reaktionen wie Zittern, Pupillenerweiterung oder Fluchtversuche deuten auf Leiden hin. Eine Euthanasie darf daher ausschließlich bei vollständig sedierten oder tief narkotisierten Tieren erfolgen, um unnötiges Leid sicher auszuschließen.

Quelle: Recommendations for euthanasia of experimental animals: Part 1. DGXI of the European Commission. Laboratory Animals 30(4):293–316, Nov 1996

Offiziell veröffentlicht von der Europäischen Kommission über DGXI.

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